Gebäudeservice Sachsenwald
Gebäudeservice Sachsenwald

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma   Gebäudeservice Sachsenwald

 

§ 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Gebäudeservice Sachsenwald wird derzeit geführt in der Unternehmensform eines Einzelunternehmens mit den Aufgabenschwerpunkten:

 

Unterhaltsreinigung, Haushaltshilfe, Grundreinigung, Endreinigung, Treppenhausreinigung, Büro- und Firmenreinigung, Objektbetreuung.

 

1.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit privaten Haushalten, Hausverwaltungen, Firmen und Vereinen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.3 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

1.4 Wenn die Dienstleistungen vom Gebäudeservice Sachsenwald in Anspruch genommen werden, werden die Geltung dieser AGBs anerkannt. Ansonsten dürfen die Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden.

 

§ 2 Art, Umfang und Dauer der Leistung

2.1 Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftrag unterzeichnet und diese Bedingungen anerkennt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche und/oder mündliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2.2 Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.

Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmezustand mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

2.3 Einzelaufträge unterliegen keiner festen vertraglichen Bindung (Laufzeit) und sind infolgedessen jederzeit nach Auftragsausführung zu beenden (kündbar). Bei langfristigen Aufträgen bedarf es einer Vorabkündigungsfrist von drei Monaten.

 

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

3.1 Die Werkleistung des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht  erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich- spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich oder mündliche begründete Einwendungen erhebt. Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

3.2 Bei einmaligen Werkleistungen, z.B. Endreinigung, erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Auftragsausführung. Kommt der Auftraggeber der vereinbarten Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.

3.3 Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistungen übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

3.4 Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungswunsch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Auftrag/Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

 

§4 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltende Preisliste, die in der Internetpräsenz des Gebäudeservice Sachsenwald entsprechend ausgewiesen sind. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§5 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 

§6 Haftung

6.1 Für Schäden, die nachweislich auf die Auftragsausführung zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

6.2 Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§7 Zahlungsbedingungen

7.1 Einzelaufträge sind nach Auftragsaufführung gegen Rechnung ohne Abzug nach Erhalt zahlbar innerhalb der vorgegebenen Frist, die auf jeder Rechnung einsehbar ist.

7.2 Pauschalaufträge für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bei Auftragserteilung gegen Rechnung ohne Abzug nach Erhalt zahlbar.

7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt durch Gebäudeservice Sachsenwald. Personenbezogenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.

7.4 Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils Basiszinssatz gemäß §247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden  bleibt vorbehalten.

 

§8 Abwerbeklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in seinem Hause tätigen Arbeitskräfte des Auftragnehmers weder während der Dauer oder Auftragsausführung, noch während des Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Vertragsverhältnisses fest oder auch nur aushilfsweise zu beschäftigen.

 

§9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

 

§10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit sie im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ BDSG) zulässig , EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

 

§11 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit  einzelner Teile der AGB bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten  Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Letzte Aktualisierung am 01.01.2014

 

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